Hydraulischer Abgleich für
Immobilienverwaltungen und WEG
Berechnung nach Verfahren B für Projekte jeder Größe und Art
Professionell, schnell und preiswert
Wie funktioniert die Berechnung des hydraulischen Abgleichs?
Die Basis für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist immer eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1. Dafür erstellen unsere Ingenieure und Techniker ein 3D CAD-Modell und führen auf Grundlage dieser eine Simulation des Gebäudes durch. Dieses Verfahren trägt dazu bei, dass die Ergebnisse sehr aussagekräftig sind. Die Heizlastberechnung stellt eine gute Planungsbasis für die Dimensionierung der Zentralheizung, aber auch der einzelnen Heizkörper beziehungsweise Heizflächen dar. Danach wird der hydraulische Abgleich nach Verfahren B berechnet. Der hydraulische Abgleich ist nötig, um die Ventile der Heizflächen und -körper optimal einzustellen. Dadurch arbeitet das Heizungssystem so effizient wie möglich und Sie sparen Energie und bares Geld.
Hydraulischer Abgleich Pflicht
Am 1. Oktober 2022 ist die EnSimiMaV, die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ in Kraft getreten. Alle Gebäude, die eine Gasheizung nutzen, sind dazu verpflichtet einen Heizungscheck durchführen lassen. Größere Mietshäuser müssen sich an strengeren Vorschriften orientieren. In Gebäuden mit sechs oder mehr als sechs Wohneinheiten müssen die Zentralheizungen bis zum 30. September 2024 hydraulisch abgeglichen werden. Immobilien mit zehn oder mehr als zehn Wohneinheiten haben eine kürzere Frist bis Ende September 2023 auferlegt bekommen. Auch bei Büro- und Geschäftsgebäuden mit einer zu beheizenden Fläche von über 1.000 Quadratmetern ist das Durchführen eines hydraulischen Abgleiches bis zum 15. September 2024 Pflicht.