Immobilienverwaltungen und WEG
Berechnung nach Verfahren B für Projekte jeder Größe und Art
Professionell, schnell und preiswert


Wie funktioniert die Berechnung?
Die Basis für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist immer eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1. Dafür erstellen unsere Ingenieure und Techniker ein 3D CAD-Modell und führen auf Grundlage dieser eine Simulation des Gebäudes durch. Dieses Verfahren trägt dazu bei, dass die Ergebnisse sehr aussagekräftig sind. Die Heizlastberechnung stellt eine gute Planungsbasis für die Dimensionierung der Zentralheizung, aber auch der einzelnen Heizkörper beziehungsweise Heizflächen dar. Danach wird der hydraulische Abgleich nach Verfahren B berechnet. Der hydraulische Abgleich ist nötig, um die Ventile der Heizflächen und -körper optimal einzustellen. Dadurch arbeitet das Heizungssystem so effizient wie möglich und Sie sparen Energie und bares Geld.
Verpflichtung zur Berechnung
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der hydraulische Abgleich als verpflichtende Maßnahme verankert. Ab dem 1. Oktober 2024 muss er bei neuen Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten durchgeführt werden. Für bestehende Heizsysteme schreibt § 60b GEG eine Prüfung und Optimierung vor, wobei der hydraulische Abgleich oft eine zentrale Rolle spielt. Kleinere Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder bereits abgeglichene Systeme sind von der Pflicht ausgenommen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Heizungsanlagen zu erhöhen und Heizkosten zu senken.
Was wir machen



